Zwei Polizisten der Reiterstaffel Mannheim sind wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vom Amtsgericht Mannheim zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Die Beamten sollen in mehreren Fällen Dienstpferde in einem erheblichen Ausmaß unter anderem mit einer Reitgerte geschlagen und mit einem Klappersack voller Konserven gequält haben, außerdem soll eine Pfefferpaste am Futtertrog angebracht worden sein. Die Polizisten hätten Schmerzen der Tiere laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen und so gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Die Kammer wertete die Vergehen als Rohheit. Die Methoden der Männer seien von »Gewalt und Kraft« bestimmt gewesen, sagte die Richterin. »Auch Pferde sind Lebewesen und empfinden Schmerzen wie Menschen auch. Zu den Fluchttieren muss man Vertrauen aufbauen, langsam und schrittweise. Das erfolgt nicht durch den Einsatz körperlicher Gewalt«, ergänzte sie bei ihrer Urteilsverkündung.
Nach dem Urteil muss einer der beiden Beamten 14.000 Euro Geldstrafe zahlen. Dem 41-Jährigen wurde außerdem für zwei Jahre der Umgang mit Tieren verboten. Der zweite Polizist, ein 57 Jahre alter Mann, wurde zu 9200 Euro Strafe verurteilt. Die Taten ereigneten sich in den Jahren 2019 bis 2021.
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe beim Prozessauftakt zurückgewiesen. Der ältere Polizist rechtfertigte drei Schläge mit einer Gerte auf das Gesäß eines Pferdes beispielsweise damit, er habe verhindern wollen, dass sich das Tier auf die Hinterbeine stelle. Er verwies auf seine langjährige Erfahrung mit dem Tier namens Corleone, das er »in- und auswendig« kenne. Der jüngere Beamte erklärte, Klappersäcke seien ein »normales Arbeitsutensil«, um Pferde an Reize und Lärmpegel zu gewöhnen. Eine frühere Kollegin sagte als Zeugin indes aus, es habe ein rauer Ton geherrscht, Pferde und Menschen seien angebrüllt und Tiere mit Schlägen bestraft worden.
Die beiden Polizisten sind seit Jahren bei der Reiterstaffel. Der Jüngere war nach eigenen Angaben früher auch im Vorstand eines Reitvereins aktiv. Vor Gericht verhandelt wurde nur, weil die zwei Beamten Einspruch gegen Strafbefehle eingelegt hatten.
Interne Konsequenzen bei der Polizei gab es bisher keine. Ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, soll nach vorherigen Angaben des Präsidiums Einsatz nach Abschluss des Strafverfahrens geprüft werden.
Die Zahl der Beschäftigten und Tiere bei der Reiterstaffel in Mannheim schwankt den Angaben zufolge. Generell gebe es Bedarf an 15 vollqualifizierten Polizeipferden, 15 Polizeireitern und -reiterinnen sowie einer Leitung und sechs Menschen zur Betreuung der Tiere.
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