Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte: »Im Rahmen dieser Ermittlungen ergaben sich keine Hinweise darauf, dass bei Dienstvorgesetzten etwaige Befürchtungen oder Bedrohungen des Opfers bekannt gewesen wären, die zur Abnahme der Dienstwaffe des Ehemannes hätten führen müssen.« Es wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen unbekannt ermittelt. Zuerst hatten »Stuttgarter Nachrichten« und »Stuttgarter Zeitung« (Mittwoch) darüber berichtet.
Der Mann war Mitarbeiter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und hatte die Tat im Februar 2022 begangen. Der Mann und seine Ehefrau hatten getrennt gelebt.
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