Die hauptsächlich für Terror-Ermittlungen zuständige Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Juni wegen der »besonderen Bedeutung des Falles« übernommen. Wenige Wochen später kündigte Generalbundesanwalt Peter Frank an, er wolle Fälle aus der Szene in Zukunft häufiger an sich ziehen. Die Anhänger seien zunehmend gewaltbereit und setzten auch Schusswaffen ein. »Wir versuchen deshalb, die ganze Bandbreite unserer gesetzlichen Zuständigkeit auszuschöpfen«, hatte er im Juli gesagt.
Der angeklagte Mann leugne die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkenne hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an, hatte die Bundesanwaltschaft bei der Anklageerhebung Mitte September mitgeteilt. Die Flucht bei der Kontrolle habe er »aus dieser Gesinnung heraus« angetreten. »Dabei nahm er in Kauf, den Polizisten auch tödlich zu verletzen.«
Der Deutsche hatte den Polizisten frontal angefahren und den Angaben zufolge noch beschleunigt, obwohl der Beamte bäuchlings auf der Motorhaube lag. Als er zur Seite lenkte, war dieser schließlich auf die Straße gestürzt und hatte sich schwere Verletzungen vor allem am Kopf zugezogen. Der Mann war nach einer Verfolgungsjagd festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
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