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Polizei: Tod von Kind keine Verletzung der Sorgfaltspflicht

Der Tod eines Zweijährigen in einem Gartenteich ist nicht Folge mangelnder Sorgfaltspflicht der Eltern, sondern ein tragisches Unglück gewesen. Auch dem Besitzer des Gewässers in Spechbach (Rhein-Neckar-Kreis) sei nichts vorzuwerfen, teilte die Polizei am Dienstag nach ersten Ermittlungen mit.

Das Kind hatte am frühen Samstagmorgen trotz kindgerechter Schutzvorkehrungen wie Gitter unbemerkt von den noch schlafenden Eltern das Haus verlassen. Von dort ging der Bub wenige hundert Meter zu Fuß und gelangte in den Garten eines Wohnhauses. Dort wurde das Kind später tot im Gartenteich gefunden.

Als die Familie das Verschwinden des Sohnes bemerkte, rief sie die Polizei und startete mit der gesamten Einwohnerschaft und Rettungskräften eine Suchaktion, die von einem Helikopter unterstützt wurde. Ein Anwohner fand das Kind leblos in dem Teich.

PM

© dpa-infocom, dpa:220628-99-834667/2