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Polizei fühlt sich bedroht: Beamter schießt Mann an

Ein Polizist schießt in Weingarten einen mutmaßlichen Angreifer an - und verletzt ihn. Das Landeskriminalamt ermittelt. Auch in einem anderen Fall - mit tödlichen Folgen durch Polizeischüsse.

Polizei schießt in Weingarten auf mutmaßlichen Angreifer
Einsatzkräfte untersuchen den Tatort. Foto: David Pichler/DPA
Einsatzkräfte untersuchen den Tatort.
Foto: David Pichler/DPA

Ein Polizist hat in Weingarten im Landkreis Ravensburg auf einen mutmaßlichen Angreifer geschossen. Der 26 Jahre alte Mann kam am Mittwochabend verletzt ins Krankenhaus und wurde dort in der Nacht operiert, wie das Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart und die Staatsanwaltschaft in Ravensburg am Donnerstag mitteilten. Die Verletzung sei nicht lebensgefährlich gewesen. Der vielfach vorbestrafte Mann wurde festgenommen. Über den Haftbefehl sollte voraussichtlich noch am Donnerstagabend entschieden werden.

Nach jetzigem Stand wurde die Polizei am Mittwoch kurz nach 22.00 Uhr wegen eines Streits zwischen dem 26-jährigen Mann und einer 17-jährigen Bekannten gerufen. Als zwei Polizisten den Sachverhalt aufklären wollte, soll der mutmaßlich alkoholisierte Mann plötzlich ein Messer gezogen und dieses gegen die Jugendliche und die beiden Polizisten gerichtet haben.

Weil der 26-Jährige trotz Aufforderungen der Polizisten das Messer nicht abgelegt habe, sondern weiter auf diese zugegangen sei, habe ein Polizeibeamter schließlich einen Warnschuss abgegeben, hieß es. Unbeeindruckt davon soll der Deutsche weiter mit dem Messer in der Hand auf die zurückweichenden zwei Polizisten zugegangen sein.

Daraufhin schoss einer der Polizeibeamten mit seiner Schusswaffe zwei mal in Richtung des 26-Jährigen. Dieser wurde durch einen Schuss am Arm verletzt. Ein weiterer Schuss verfehlte ihn und traf die Scheibe eines Cafés. Zu diesem Zeitpunkt hielt sich dort niemand auf, wie die Behörden weiter mitteilten.

Es ist der zweite Fall binnen weniger Tage, bei dem Beamte im Südwesten in einer Bedrohungslage geschossen haben. Einen Tag vor Heiligabend hatte ein 49-Jähriger die Polizei alarmiert - und gesagt, in seiner Wohnung liege eine tote Person. Als die Beamten ankamen, soll der Mann mit einem Messer bewaffnet vor dem Haus gestanden und die Polizisten bedroht haben.

Trotz Aufforderungen habe er die Waffe nicht weggelegt. »Als sich der 49-Jährige schließlich mit dem Messer in der Hand auf die Polizeikräfte zubewegte, machte einer der eingesetzten Polizeibeamten von seiner Dienstwaffe Gebrauch«, hieß es. Nach dpa-Informationen soll der Beamte vier Schüsse abgegeben haben. Der Mann starb laut vorläufigem Obduktionsergebnis der Rechtsmedizin Heidelberg an den Schussfolgen. Das endgültige Ergebnis steht laut LKA noch aus. Über ein Hinweisportal könnten Zeugen weiter Videos vom Geschehen übermitteln.

In der Wohnung hätten die Einsatzkräfte keine Leiche entdeckt, hatte es geheißen. Die Polizei habe schon mehrfach mit dem Mann zu tun gehabt. Laut der »Initiative 2. Mai« war der 49-Jährige psychisch erkrankt und lebte mit seinen drei Kindern bei seiner Mutter.

Die Initiative ist nach einem Ereignis am 2. Mai 2022 benannt, bei dem ein psychisch kranker Mann infolge eines Polizeieinsatzes in der Mannheimer Innenstadt starb. Der Prozess gegen zwei beteiligte Beamte wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge beziehungsweise wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen soll am 12. Januar beginnen.

Dienstwaffen dürfen nur als äußerstes Mittel genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

© dpa-infocom, dpa:240104-99-486441/4