Den Angaben zufolge hatte das Landratsamt Tübingen dem Mann bereits 2020 wegen verschiedener tierschutzrechtlicher Verstöße den Handel und den Transport von Nutztieren untersagt. Später soll der Mann ein hochträchtiges Rind gekauft und zu einem Schlachthof gebracht haben, obwohl das Tier in diesem Zustand weder transportiert noch geschlachtet werden durfte. Dafür soll der Mann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefälscht haben. Die Polizei bildete daraufhin eine rund zehnköpfige Ermittlungsgruppe, um die möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufzuklären.
Nachdem dem ehemaligen Viehhändler auch verboten worden war, Nutztiere zu halten und zu betreuen, kam der Verdacht hinzu, dass der Mann im Stall eines Landwirts im Landkreis Reutlingen Tiere halten und gemeinsam mit dem Besitzer eines weiteren Hofes illegale Schlachtungen durchführen soll. Die Ohrmarken der geschlachteten Tiere sollen unerlaubt für andere, nicht registrierte Rinder weiterverwendet worden sein.
Bei der Durchsuchung am Mittwoch habe sich der Verdacht der unerlaubten Tierhaltung nicht bestätigt, hieß es. Allerdings fanden die Ermittler auf dem Hof, auf dem auch die illegalen Schlachtungen stattgefunden haben sollen, eine Vielzahl von Rindern ohne Ohrmarke sowie zahlreiche lose Ohrmarken. Außerdem erlegten Polizeibeamte laut Mitteilung auf Weisung des Veterinäramts zwei lebensschwache Kälber. Die Ermittler werten nun die Ohrmarken aus und gleichen außerdem den festgestellten und den in einer Datenbank hinterlegten Tierbestand ab, wie Polizei und Staatsanwaltschaft weiter mitteilten. Die Ermittlungen dauerten demnach weiter an.
Mitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft
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