Im Prozess um einen mutmaßlichen Mord an einer Pflegeschülerin will das Stuttgarter Landgericht am Freitag (12.00 Uhr) das Urteil sprechen. Der Angeklagte soll Mitte August des vergangenen Jahres seine Ex-Freundin in deren Wohnung im Stuttgarter Wohnheim für Pflegeschülerinnen erstochen haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war er davon ausgegangen, dass die Frau schwanger sei und er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden könnte. Tatsächlich hatte die 32-Jährige das Kind aber bereits abgetrieben.
Dem 40 Jahre alten Deutsch-Polen wird vorgeworfen, mindestens 22 Mal auf die Frau eingestochen zu haben, um sie zu töten. Nach Darstellung der Verteidigung hatte das Opfer hingegen im Streit nach einem Küchenmesser gegriffen. Der angeklagte Mann habe ihr die Waffe entwunden. Ihm sei daraufhin »eine Sicherung durchgebrannt«.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haft wegen Mordes für den Mann. Dessen Verteidiger hingegen bat darum, eingehend zu prüfen, ob ein Mordmerkmal vorliegt. Gewaltverbrechen wie die Stuttgarter Tat werden auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden - also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.
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