ULM. Wegen Vergewaltigung von zwei demenzkranken Frauen muss sich seit Montag eine Altenpflegerin vor dem Landgericht Ulm verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 47-Jährigen vor, die Seniorinnen während der Körperpflege sexuell misshandelt zu haben. Dabei habe sie für einen Bekannten aus einem Internet-Chat Videos und Fotos gemacht. Außerdem ist sie in vier Fällen wegen des Erwerbs kinderpornografischer Schriften angeklagt. Die Öffentlichkeit wurde von dem Verfahren nach Verlesung der Anklageschrift ausgeschlossen.
Laut Staatsanwaltschaft soll die deutsche Altenpflegerin zwischen August 2017 und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen in zwei Fällen Bewohnerinnen im Intimbereich berührt haben. Dabei sei es auch zum Eindringen in den Intimbereich der Frauen gekommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Taten seien jeweils als Vergewaltigung zur werten, weil die Opfer aufgrund ihrer Demenz völlig hilflos gewesen seien. Ein der alten Frauen soll während der Tat hörbar über Schmerzen geklagt haben.
Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit zunächst von der Verhandlung ausgeschlossen. Ein Gerichtssprecher verwies darauf, dass die Angeklagte Anspruch auf Schutz ihrer Intimsphäre habe. Nach einer Beratung des Gerichts durfte die Presse jedoch zur Verlesung der Anklageschrift in den Gerichtssaal zurückkehren. Danach wurde die Verhandlung erneut für nicht öffentlich erklärt. (Az.: 45 Js 4038/19) (dpa)