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Pflegekammer gescheitert? Ausschuss prüft Ergebnis im Detail

Wenige Tage nach der Abstimmung preschte Sozialminister Lucha vor und machte klar: Die Pflegekammer im Land dürfte gescheitert sein. Für den Gründungsausschuss ist das Ergebnis weniger eindeutig.

Pflegeheim
Eine Pflegerin (l) und eine Heimbewohnerin schauen zusammen aus einem Fenster im Wohnbereich des Pflegeheims. Foto: Tom Weller/DPA
Eine Pflegerin (l) und eine Heimbewohnerin schauen zusammen aus einem Fenster im Wohnbereich des Pflegeheims.
Foto: Tom Weller/DPA

Nach der Abstimmung über eine Pflegekammer in Baden-Württemberg verzögert sich die Bekanntgabe des Ergebnisses. Aufgrund der engen Ergebnisse sei man in eine Einzelfallprüfung gegangen, teilte der Gründungsausschuss am Freitag in Stuttgart mit. Jede Einwendung werde angeschaut und überprüft, sagte eine Sprecherin. Eigentlich sollte laut Ausschuss am Montag das Ergebnis offiziell verkündet werden.

Der Landtag hatte im vergangenen Mai den Weg für eine Pflegekammer frei gemacht. Sie kann den Pflegefachkräften aus Sicht der grün-schwarzen Landesregierung eine Stimme geben und das Berufsbild schärfen. Gegründet wird die Kammer aber nur, wenn sie von einer Mehrheit der Pflegefachkräfte gewollt ist. Dafür müsste ein Quorum von mindestens 60 Prozent Zustimmung erreicht werden.

Bis zum 23. Februar konnten mehr als 110.000 angeschriebene Pflegekräfte Einwände gegen die Errichtung der Kammer erheben. Gewerkschaften und die Opposition hatten das Verfahren scharf kritisiert und als undemokratisch bezeichnet.

Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagte bereits Ende Februar: »Es zeichnet sich ab, dass das Quorum für eine Pflegekammer in Baden-Württemberg nicht erreicht wird.« Konkrete Zahlen nannte der Minister nicht. Es sei aber nicht absehbar, dass sich der Trend noch ändere.

Dem widerspricht der Vorsitzende des Gründungsausschusses. »Entgegen der Aussage des Ministers vom 28. Februar lässt der aktuelle Kenntnisstand keine Schlüsse für ein vorläufiges Ergebnis zu«, sagte Peter Bechtel einer Mitteilung zufolge. Deswegen gebe es die Einzelfallprüfung.

© dpa-infocom, dpa:240322-99-432413/2