Gegen den Mann sei ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden. Über die strafrechtlichen Konsequenzen müsse nun das Hauptzollamt Karlsruhe entscheiden. Die Sicherheitsleistung in Höhe von 2300 Euro, aus den 4600 Euro, sei dahin gehend schon hinterlegt, wie eine Zollsprecherin sagte. Die tatsächliche Höhe der Strafzahlung stand am Donnerstag noch nicht fest.
Hätte der Mann die Ware korrekt angemeldet, hätte er lediglich 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und 2,7 Prozent Zoll, der auf Lederwaren anfällt, zahlen müssen. Die Umsatzsteuer hätte er sich laut Sprecherin anschließend vom Finanzamt wieder holen können. Somit bliebe unter dem Strich eine Preis-Erhöhung von 2,7 Prozent durch die Einfuhr nach Deutschland.
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