Die DUH hatte die Landesregierung aufgefordert, bis zum 28. Februar ein neues Klimaschutzkonzept vorzulegen, wie vom Gericht gefordert. Die Landesregierung plant aber eine Gesetzesänderung - der entsprechende Vorschlag wurde im Dezember im Landtag präsentiert, er befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Mit ihrer Forderung zum Klimaschutzkonzept sei die DUH daher zu spät dran, erklärte Kretschmann.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte in der Urteilsbegründung dagegen betont, die Pflicht zu einem Klimaschutzkonzept bleibe so lange bestehen, bis das Gesetz vom Parlament tatsächlich geändert worden sei.
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