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PCR-Testpflicht kommt nur für Clubs und Diskotheken

Corona-Test
Ein Arzt hält einen Tupfer, mit dem ein Abstrich für einen Coronatest gemacht wird. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild
Ein Arzt hält einen Tupfer, mit dem ein Abstrich für einen Coronatest gemacht wird. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Im Kampf gegen Corona soll in Baden-Württemberg künftig nur in Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. In allen anderen Bereichen wie etwa der Kultur, der Gastronomie und Friseurläden soll ein Antigen-Schnelltest ausreichen. (dpa)