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Patientenschutz: Anpassung bei Pflegeversicherung überfällig

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Anpassung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung begrüßt. »Pflege ist sowohl jetzt als auch in der Zukunft die große Herausforderung. Denn es sind Ehegatten und Kinder, die den größten Pflegedienst Deutschlands stemmen«, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch. Die Pflegeversicherung trage nur einen Sockel der Kosten. »Deshalb ist es überfällig, dass für die Beitragszahlung mehr Solidarität gefordert ist.«

Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten entschieden, dass die Beitragssätze die konkrete Zahl der Kinder berücksichtigen müssen und daher bis Ende Juli 2023 anzupassen sind.

Infos zur Pflegeversicherung

Stellungnahme von Anwalt Borchert

Stellungnahme von Prof. Kingreen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001

Mitteilung zum Urteil des Bundessozialgerichts von 2017

Infos vom Familienbund Freiburg zu den Verfahren

Infos über gesetzliche Krankenversicherung

Infos über Rentenversicherung

Mitteilung des Verfassungsgerichts

Bschluss des Verfassungsgerichts

© dpa-infocom, dpa:220525-99-425100/2