Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten entschieden, dass die Beitragssätze die konkrete Zahl der Kinder berücksichtigen müssen und daher bis Ende Juli 2023 anzupassen sind.
Stellungnahme von Anwalt Borchert
Stellungnahme von Prof. Kingreen
Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001
Mitteilung zum Urteil des Bundessozialgerichts von 2017
Infos vom Familienbund Freiburg zu den Verfahren
Infos über gesetzliche Krankenversicherung
Mitteilung des Verfassungsgerichts
Bschluss des Verfassungsgerichts
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