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Partnerin erdrosselt: 22-Jähriger nach Totschlag verurteilt

Weil er die Mutter seines Sohnes mit einem Ladekabel erdrosselt hat, ist ein 22-Jähriger vom Landgericht Konstanz wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Stockach getötet und ihre Leiche danach über ein Balkongeländer in ein Gebüsch geworfen hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Die Leiche der 24-Jährigen wurde erst Tage später gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid

Zu Prozessbeginn Ende Mai hatte der 22-Jährige gestanden. »Es ist alles zu viel geworden«, hatte er vor Gericht gesagt. Angeklagt war er wegen Mordes und Tierquälerei. Auch die Katze der Frau soll er umgebracht und sie im Anschluss in einem Karton auf den Balkon deponiert haben.

Die junge Mutter war laut Anklage mit dem schlafenden Säugling in ihrer Wohnung als es im Januar zum Streit kam. Sie soll dem 22-Jährigen Unaufmerksamkeit und Affären mit anderen Frauen vorgeworfen haben. Aus Wut über die Vorwürfe soll der Angeklagte die junge Frau im Wohnzimmer erst mit den Händen gewürgt und, als sie zu Boden fiel, mit dem Ladekabel erdrosselt haben.

Die Schwester der Getöteten hatte sie wenige Stunden nach der Tat vermisst gemeldet. Angehörige und Polizei hatten nach ihr gesucht. Laut Zeugenaussagen hatte sich auch der Angeklagte betroffen gezeigt. Seinem Umfeld hatte er demnach erzählt, dass seine Partnerin ihn verlassen und mit dem Kind zurückgelassen habe. Das wollte ihm die Familie des Opfers nicht glauben. Nach dem Fund der Leiche kam er in Untersuchungshaft.

In den Tagen zwischen der Tat und dem Leichenfund hatte er seinen Sohn eigenen Angaben nach bei seiner Mutter abgegeben und nach Ablenkung gesucht mit Freunden, Drogen und Alkohol. Das Kind wird mittlerweile von der Schwester des Opfers betreut, die sich als Nebenklägerin dem Verfahren angeschlossen hatte.

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© dpa-infocom, dpa:230612-99-30273/2