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Parkgebühren vor Gericht: Kommunen warten auf Signal

360 statt 30 Euro - Autofahrer müssen für einen Anwohnerparkausweis in Freiburg deutlich mehr zahlen als zuvor. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht über den Gebührenstreit entscheiden.

Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Freiburger Parkgebührenst
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei« kennzeichnet eine Zone mit Anwohnerparkberechtigungen in der Innenstadt. Foto: Philipp von Ditfurth
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei« kennzeichnet eine Zone mit Anwohnerparkberechtigungen in der Innenstadt.
Foto: Philipp von Ditfurth

Sind die erhöhten Anwohnerparkgebühren in Freiburg rechtmäßig? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag (ab 9.00 Uhr). Bundesweit warten viele Kommunen auf ein richterliches Signal dazu.

In Freiburg hatte ein FDP-Stadtrat dagegen geklagt, dass die Gebühren Ende 2021 von 30 Euro auf einen Basisbetrag von 360 Euro pro Jahr angehoben worden waren. Für große Fahrzeuge wie SUVs werden sogar 480 Euro fällig. Der Kläger sieht in der Erhöhung eine unzumutbare Belastung für viele Menschen, zudem fehlten nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen.

Der Freiburger Fall werfe »grundsätzliche Fragestellungen« auf, deren Beantwortung auch andere Kommunen angehen dürfte, sagte ein Sprecher des Leipziger Gerichts auf Anfrage.

Ähnlich äußerte sich die Vize-Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg, Susanne Nusser: »Wir wissen, dass sich viele Städte mit dem Thema Bewohnerparken beschäftigen.« Für die rechtliche Ausgestaltung werde deshalb auf das Urteil gewartet. »Es wird schon so sein, dass ein höchstrichterliches Urteil Grundsatzwirkung hat«, sagte Nusser der Deutschen Presse-Agentur.

Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte der Kläger in der Vorinstanz keinen Erfolg gehabt. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun über die Revision zu diesem Urteil entscheiden. Mit einer Entscheidung wird im Laufe des Tages gerechnet, der genaue Zeitpunkt ist aber offen.

Der Freiburger FDP-Stadtrat Sascha Fiek hatte sich vor der Verhandlung eher zurückhaltend geäußert. »Die Verfahrensaussichten mögen nicht die besten sein.« Er sei aber weiter überzeugt, dass die Anhebung der Gebühren ein »willkürlicher Beschluss« gewesen sei. Ihm gehe es darum, dass ein Gericht einen Rahmen vorgebe für Gebühren dieser Art. »Bisher befinden wir uns in einem luftleeren Raum.« Die Stadt Freiburg äußerte sich vor der Verhandlung nicht.

Der VGH hatte die Gebührensatzung unter anderem deswegen bestätigt, weil eine Kommune durchaus Klimaschutzziele mit der Regelung verbinden dürfe. Auch der große Sprung von 30 auf 360 Euro sei nicht zu beanstanden. Inhaber eines Anwohnerparkausweises hätten den Vorteil, dass sie von sonstigen Parkgebühren befreit seien. Nach Angaben der Stadt sind die Ausweisbesitzer zwar in einem bestimmten Gebiet von den Gebühren befreit, aber eben nicht überall in der Kommune.

Beim Anwohnerparken hatte es vor drei Jahren eine entscheidende Neuausrichtung gegeben. Bundestag und Bundesrat kippten eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Seitdem können Länder und Kommunen die Gebühren für städtische Quartiere mit erheblichem Parkraummangel regeln.

Nach einer Erhebung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) machen sie davon sehr unterschiedlich Gebrauch. Ende vergangenen Jahres veröffentlichte die DUH eine Übersicht, wonach nur 13 von 104 abgefragten Städten die Gebühren für Anwohnerparkausweise erhöht haben. Die Freiburger Regelung hebt die Umwelthilfe dabei als »vorbildlich« hervor, da sie nach Längen gestaffelt sei und für besonders große Fahrzeuge wie SUVs sogar 480 Euro pro Jahr vorsehe.

Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zu Anwohnerparkgebühren

Terminankündigung des Bundesverwaltungsgerichts

Urteil des VGH Mannheim

© dpa-infocom, dpa:230613-99-33885/3