Damit das Verfahren erledigt sei, müssen allerdings beide Seiten dem Vorschlag bis zum 16. Mai zustimmen. Wenn mindestens eine der beiden Parteien dem Vorschlag nicht zustimmen sollte, müsse sich wieder das Landesschiedsgericht mit dem Verfahren beschäftigen, sagte der Sprecher.
Palmers Anwalt Rezzo Schlauch sagte nach der Anhörung, dass das Schiedsgericht die Verhandlung sehr gut und mit hoher Sachkompetenz geführt habe. »Man kann es sich eigentlich nicht besser, nicht professioneller, nicht seriöser wünschen.«
Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den wegen seiner Provokationen umstrittenen Tübinger Rathauschef einzuleiten. Im November hatte der Landesvorstand der Grünen den Parteiausschluss des 49-Jährigen dann auch beantragt.
Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil im Herbst in Tübingen die Wahl des Oberbürgermeisters ansteht. Palmer will als unabhängiger Kandidat antreten.
© dpa-infocom, dpa:220423-99-16323/3