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Palmer-Anwalt kritisiert Landesvorstand: Keine Bestrafung

Oberbürgermeister Palmer
Boris Palmer (l) erreicht zusammen mit seinem Anwalt Rezzo Schlauch (r) die Landesgeschäftsstelle der Grünen Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt
Boris Palmer (l) erreicht zusammen mit seinem Anwalt Rezzo Schlauch (r) die Landesgeschäftsstelle der Grünen Baden-Württemberg.
Foto: Christoph Schmidt

TÜBINGEN. Kaum ist der Streit zwischen den Grünen und Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer vorerst beigelegt, gibt es schon wieder Verstimmungen. Palmers Anwalt Rezzo Schlauch kritisiert, dass der Grünen-Landesvorstand davon spricht, der gefundene Vergleich sanktioniere das Verhalten Palmers. Das sei »irreführend«, erklärte Schlauch am Sonntag auf Palmers Facebook-Seite. »Das Wesen eines Vergleichs ist es, einen Streit beizulegen, dafür ist Entgegenkommen von beiden Seiten erforderlich«. Palmer stimme zu, seine Mitgliedsrechte bis Ende 2023 ruhen zu lassen. »Er wird also nicht bestraft, sondern trägt seinen Teil dazu bei, den Konflikt zu befrieden«, betonte Schlauch.

Im Gegenzug müsse der Landesvorstand hinnehmen, »dass er mit seinem Ansinnen, meinen Mandanten aus der Partei zu entfernen, gescheitert ist. Boris Palmer bleibt weiterhin Mitglied der Grünen. Das ist der Inhalt des Vergleiches«. Der Landesvorstand hatte am Sonntag per Pressemitteilung erklärt: »Boris Palmers Verhalten wird aufgrund verschiedener Verstöße gegen Grundsätze und Ordnung der Partei sanktioniert.« Die Landesvorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller wurden mit den Worten zitiert: »Mit der Einigung auf das Vergleichsangebot hat Boris Palmer anerkannt, dass er gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat.« (dpa)

Rezzo Schlauch auf Palmers Facebook-Seite