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Paar wegen Misshandlung und Mord von Mitbewohner vor Gericht

Sie lebten in einer Wohnung. Doch als der Exfreund sie nicht mehr finanziell unterstützt, soll eine Frau ihn mit ihrem neuen Partner im Keller eingesperrt und schwer misshandelt haben. Am Ende ist das Opfer tot.

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Foto: Jonas Walzberg

Tagelang soll ein junges Paar ihren Mitbewohner in der Gewalt gehabt haben, bis er schließlich gestorben ist. Dafür stehen ab Montag (8.30 Uhr) eine 27-Jährige und ein 24-Jähriger vor dem Ulmer Landgericht. Laut Anklage beschlossen die beiden, den Mann zu töten, um die vorausgegangenen Misshandlungen zu verdecken.

Das Opfer soll der Exfreund der Frau gewesen sein und mit den Angeklagten in einer Wohngemeinschaft in Laichingen (Alb-Donau-Kreis) gelebt haben. Die 27-Jährige bekam laut Anklage finanzielle Zuwendungen von beiden Männern, womit sie ihren Lebensunterhalt bestritt. Als der 31-Jährige sie nicht mehr unterstützen konnte, soll sie ihren neuen Partner belogen und erzählt haben, dass der Exfreund sie angefasst habe. Der 24-Jährige soll daraufhin aus Eifersucht geholfen haben, den Mann abzustrafen, so die Staatsanwaltschaft.

Im gemeinsamen Keller soll der Angeklagte den 31-Jährigen ab Ende Mai gefesselt und mit einem Teleskopschlagstock misshandelt haben, die Angeklagte soll ihn geohrfeigt haben. Anfang Juni versuchten sie laut Staatsanwaltschaft, die Verletzungen selbst zu behandeln und suchten im Internet nach Ärzten. Da sie die Verletzungen aber nicht hätten plausibel erklären können, soll sich der 24-Jährige hinter das schwer verletzte Opfer gesetzt und den 31-Jährigen erwürgt haben.

Von dem Fall hat die Öffentlichkeit zuerst aus ermittlungstechnischen Gründen nichts erfahren. Die Ermittler nahmen das Paar im Juli fest, Anklage wurde im Oktober erhoben. Wegen eines Versäumnisses sei die Öffentlichkeit darüber aber nicht informiert worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Urteil soll Mitte Februar fallen.

© dpa-infocom, dpa:230115-99-229019/3