Logo
Aktuell Urteile

»Osmanen«-Gang: Haft- und Bewährungsstrafen

Führende Mitglieder der verbotenen türkisch-nationalistischen Straßengang »Osmanen Germania BC« sind zu mehrjährigen Haft- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Besucher des Osmanen-Prozesses in Stuttgart
Führende Mitglieder der Gang »Osmanen Germania BC« sind zu Haft- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Führende Mitglieder der Gang »Osmanen Germania BC« sind zu Haft- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv

STUTTGART. Der ehemalige Stuttgarter Präsident muss nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Donnerstag sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Der ehemalige sogenannte Vize-Weltpräsident bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Gegen zwei Angeklagte - darunter den früheren »Weltpräsidenten« - wurden Bewährungsstrafen verhängt. Den sieben Angeklagten im Alter zwischen 20 und 49 Jahren wurden unter anderem gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung und Drogendelikte zur Last gelegt. Die rockerähnliche Gang war wegen Gefährdung der Allgemeinheit bundesweit verboten worden. (dpa)