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Aktuell Prozess

OLG prüft Zulässigkeit von DocMorris-Apothekenautomaten

Nach dem Verwaltungsgericht beschäftigt sich heute auch das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem DocMorris-Apothekenautomaten.

DocMorris
Das Logo mit dem grünen Kreuz an einer DocMorris-Apotheke. Foto: Marcel Mettelsiefen/Archiv
Das Logo mit dem grünen Kreuz an einer DocMorris-Apotheke. Foto: Marcel Mettelsiefen/Archiv

KARLSRUHE. Das OLG prüft die Zulässigkeit des Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis). Dagegen geklagt haben Apotheker und der Landesapothekerverband. Vor dem Landgericht Mosbach waren die Klagen erfolgreich. Dagegen hat das niederländische Unternehmen Berufung eingelegt.

Die europaweit tätige Versandapotheke hatte vor zwei Jahren in Hüffenhard einige Wochen eine »pharmazeutische Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe« angeboten. Kunden konnten per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten. Das Landgericht Mosbach hat das untersagt: Die Abholung von Arzneimitteln von einem Lagerort, an dem der Kunde diese kurz davor angefordert habe, sei kein Versandhandel. Das Gericht sah auch einen Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung. Die Kontrolle der Arzneimittel per Kamera genüge nicht. Insgesamt verhandelt das OLG sechs Verfahren (Az. 6 U 16/18, 6 U 35/18, 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18).

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte am vergangenen Donnerstag schon ein Betriebsverbot des Regierungspräsidiums bestätigt und es mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz begründet (3K 5393/17). (dpa)