Auf Grundlage des Kaufpreises berechnet das Zollamt die fälligen Einfuhrabgaben. Oldtimer-Autos sind grundsätzlich zollfrei - ihre Einführer müssen nicht wie auf neue Autos Zölle bezahlen. Allerdings müssen auch Einführer von historischen Fahrzeugen eine Einfuhrumsatzsteuer - das entspricht der Mehrwertsteuer - in Höhe von 7 Prozent bezahlen.
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