Logo
Aktuell Land

Nur wenige Anträge zur Absenkung von Standards in Kitas

Seit Dezember können Träger von Kitas freier entscheiden, Personalvorgaben befristet zu lockern. Gebrauch gemacht hat davon bisher noch keine Kita - laut Städtetag stehen viele in den Startlöchern.

Kita
Eine Erzieherin spielt in einer Kita in Mannheim mit Kindern. Foto: Uwe Anspach/DPA
Eine Erzieherin spielt in einer Kita in Mannheim mit Kindern.
Foto: Uwe Anspach/DPA

Gut zwei Monate, nachdem das Land den Weg für mehr Flexibilität beim Umgang mit Personalvorgaben in Kindertagesstätten frei gemacht hat, haben nur wenige Träger einen entsprechenden Antrag gestellt. Bislang seien Anträge von vier Trägern für mindestens fünf Einrichtungen eingegangen, teilte der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) mit, der die Abweichungen prüfen muss. Genehmigt worden sei noch kein Antrag, zwei seien erst auf Herbst gestellt, teilte eine Sprecherin mit. Mit ihren Anträgen wollten die Träger der Kitas vor allem Fachkräfte durch Zusatzkräfte ersetzen, insbesondere in den Randzeiten, hieß es weiter.

Der Landtag hatte Anfang Dezember mehrheitlich für die Einführung eines sogenannten Erprobungsparagrafen gestimmt. Dieser erlaubt es Kita-Trägern, vor Ort selbst über mögliche Abweichungen von Vorgaben einer Landesverordnung zu entscheiden, also etwa die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher pro Gruppe zu senken.

Das Konzept, das auf bis zu drei Jahre ausgelegt sein kann, muss mit den Betroffenen vor Ort abgestimmt werden. Das Landesjugendamt muss den Antrag dann prüfen. Soll das Modell nach der Erprobung weiter fortgesetzt werden, muss zudem die Wirksamkeit nachgewiesen werden.

Der Städtetag, der sich stark für die Einführung des Paragrafen eingesetzt hatte, rechnet noch mit weiteren Anträgen. »Mehr als 40 Städte haben uns gegenüber erklärt, dass sie den Erprobungsparagrafen nutzen wollen«, sagte Benjamin Lachat, Dezernent für Familie und Soziales, der Deutschen Presse-Agentur. Viele Städte seien gerade dabei, die Anträge vorzubereiten oder die geforderte Beteiligung der Betroffenen zu organisieren.

Die Möglichkeiten, die der neue Paragraf den Kita-Trägern biete, würden sehr unterschiedlich genutzt, sagte Lachat. »Manche nutzen das, um ihre Kita-Landschaft ganz neu zu denken. Andere sagen: Wir fangen in einer Einrichtung mal klein an und gehen ganz vorsichtig vor.«

Das Land erhofft sich von der neuen Regelung, dass damit Kita-Plätze erhalten und geschaffen werden sowie ausreichende Betreuungszeiten angeboten werden können. Im vergangenen Jahr hatte die Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, wonach im Südwesten rund 60.000 Kitaplätze fehlen, um den Bedarf der Eltern abzudecken. Um die Nachfrage nach Kita-Plätzen erfüllen zu können, bräuchte es nach Berechnungen der Stiftung bis ins Jahr 2025 zusätzlich 14.800 Fachkräfte. Wo diese herkommen sollen, ist unklar: Kommunen beklagen seit langem, dass der Markt für Fachkräfte völlig leer gefegt sei.

© dpa-infocom, dpa:240221-99-64545/3