STUTTGART. Dieser machte als Zeuge in dem Gremium am Montag in Stuttgart keine Angaben. Der Ausschuss beantragt gegen den 47-Jährigen beim Amtsgericht Stuttgart ein Ordnungsgeld von 1000 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft, wie Ausschuss-Chef Wolfgang Drexler mitteilte. Der Zeuge war von 1988 bis zur Auflösung 2010 Kopf und Sänger der Band. Zwei Lieder der Gruppe dienten der musikalischen Untermalung einer frühen Version des NSU-Bekennervideos.
Der den Zeugen begleitende Rechtsbeistand berief sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht seines Mandanten. Grund: Dieser ist Anwalt von Ralf Wohlleben, der im Münchner NSU-Prozess als mutmaßlicher Waffenbeschaffer für das Neonazi-Trio vor Gericht steht. Ausschuss-Chef Wolfgang Drexler bestritt diese Rechtsgrundlage. Fragen, die nichts mit dem Oberlandesgerichts-Prozess zu tun hätten, müsse der Zeuge beantworten.
Dem »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) werden von 2000 bis 2007 zehn Morde zugerechnet - an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft und an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn.