Ein Strafzettel aus der Schweiz ist bisher nicht in Deutschland verfolgt worden - doch das ist seit Mittwoch anders. Knöllchen aus der Schweiz werden nun auch in Deutschland vollstreckt. Andersherum gilt das ebenso. Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang ließen sich die teils hohen Bußgelder aus dem Nicht-EU-Land laut ADAC aussitzen. Nur bei Wiedereinreisen drohten Probleme wie etwa ein Strafbefehl. Die Bußgelder werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.
Der neue Vertrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde im vergangenen Herbst im Bundestag beschlossen. »Vergleichbare Regelungen waren auch schon im alten, bislang geltenden Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 enthalten, jedoch nie in Kraft gesetzt worden«, hatte eine Sprecherin des Justizministeriums in Stuttgart dazu erklärt.
Laut Justizministerium werden für dieses Jahr deutschlandweit etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen erwartet. Denn auch Schweizer, die gegen die Verkehrsregeln in Deutschland verstoßen, werden strenger zur Kasse gebeten. Ab 2025 werden 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuche erwartet. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss. Eine Schwelle, die in der Schweiz schnell erreicht ist: So kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde in der Schweiz ab 180 Euro. In Deutschland werden dafür etwa 60 Euro fällig. »Auch wer falsch parkt, riskiert eine Strafe ab 40 Euro. In Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro«, hatte ein ADAC-Sprecher erklärt.
ADAC zu Bußgeldern aus der Schweiz
© dpa-infocom, dpa:240501-99-874449/2