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Neues Polizeigesetz: Bodycams in Wohnungen erlaubt

Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam
Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Ein Polizeibeamter trägt eine Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

STUTTGART. Bodycams für die Polizei auch in Wohnungen und mehr Kontrollen bei Großveranstaltungen: Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit hat der Landtag am Mittwoch in Stuttgart das neue baden-württembergische Polizeigesetz verabschiedet. Nach dieser Fassung des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras (»Bodycams«) auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden.

Über die Auslegung des Gesetzes war lange in der grün-schwarzen Koalition gestritten worden. Im vergangenen Dezember hatten beide Parteien einen Kompromiss erzielt. SPD und FDP halten das Gesetz in der jetzigen Form in Teilen für verfassungswidrig. »Was die Polizei wirklich braucht sind nicht verfassungswidrige Befugnisse, sondern eine bessere Ausstattung und mehr Personal«, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann.

Abgeordnete von CDU und Grünen verwiesen dagegen in der Debatte auf die breite Zustimmung durch hochrangige Juristen. »Alle Praktiker, teils hochrangige Topjuristen, die wir gehört haben, stützen den Gesetzentwurf«, sagte der CDU-Parlamentarier Thomas Blenke. Für die Grünen betonte deren Innenexperte Uli Sckerl, das Gesetz begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) erinnerte zudem daran, dass etwa ein Drittel der durch Gewalt verletzten Polizisten in geschlossenen Räumen verletzt würden. »Wie wollen wir erklären, dass die Bodycam gerade dort ausgeschaltet werden muss, wo sie zum Schutz von Polizisten, aber auch von Frauen und Kindern eingesetzt werden müsste?«, fragte Strobl ins Plenum. (dpa)