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Neue Koalition nimmt Hundehalter an Leine

Stuttgart (dpa/lsw) - Im neuen Koalitionsvertrag ist für jeden etwas dabei: Auch für Vierbeiner, ihre Frauchen und Herrchen. Allerdings dürfte das die meisten Hundehalterinnen und -Halter nicht wirklich freuen. Grüne und CDU wollen nach dem Vorbild Niedersachsens einen Hunde-Führerschein einführen, hieß es am Montag in Parteikreisen in Stuttgart. Zuerst hatten die »Stuttgarter Zeitung« und die »Stuttgarter Nachrichten« darüber berichtet.

Hunde brauchen täglich Auslauf – auch, wenn Herrchen oder Frauchen in Corona-Quarantäne sitzen. FOTO: ANNETTE RIEDL/DPA
Hunde brauchen täglich Auslauf – auch, wenn Herrchen oder Frauchen in der Corona-zeit keine Zeit dafür hatten. Foto: Annette Riedl/dpa
Hunde brauchen täglich Auslauf – auch, wenn Herrchen oder Frauchen in der Corona-zeit keine Zeit dafür hatten.
Foto: Annette Riedl/dpa

Im schönsten Bürokratendeutsch steht im Text, dass man für die Hundehaltung einen »Sachkundenachweis« haben muss. Konkret bedeutet das: Hundehalter müssen in einem schriftlichen Test und einer praktischen Prüfung vor Experten ihr Wissen über das Sozialverhalten der Vierbeiner demonstrieren. In Niedersachsen kostet die Prüfung jeweils 40 Euro. Hintergrund für den Führerschein ist, Menschen vor Beißattacken zu schützen und im Sinne des Tierschutzes den Haltern die Bedürfnisse ihrer Hunde näherzubringen.

Im Koalitionsvertrag heißt es außerdem, es soll eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht geben. Was steckt da dahinter? In Niedersachsen müssen Hunde schon seit 2011 einen elektronischen Chip tragen und haftpflichtversichert sein. Etwas später kam noch eine zentrale Datenbank hinzu, in der vom Dackel bis zum Dobermann alle Tiere, die älter als sechs Monate sind, angemeldet werden müssen. Ein solches Register ermöglicht es, die Tiere künftig ihren Frauchen und Herrchen zuzuordnen - etwa wenn sie beißen und weglaufen, ohne dass der Besitzer erkennbar ist.

Auch für die Haltung von gefährlichen Tieren, etwa Schlangen, soll es künftig einen »Sachkundenachweis« geben. Auch hier sollen die Halterinnen und Halter lernen, wie man diese Tiere hält und pflegt.

© dpa-infocom, dpa:210503-99-448776/2

Hundegesetz in Niedersachsen