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Nach zwei stillen Silvesternächten: Kein Böllerverbot

Nach den bundesweiten Einschränkungen für das Silvesterfeuerwerk in den vergangenen beiden Jahren wird es diesmal zum Jahreswechsel in Baden-Württemberg nur regionale Verbote geben. »Wir werden nicht von Landesseite aus ein Böllerverbot erlassen«, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann vor dem Verkaufsstart für Raketen und Böller am Donnerstag. In den vergangenen beiden Jahren durften in Deutschland dagegen keine Böller verkauft werden und an bestimmten Orten waren private Feuerwerke verboten. Hintergrund war die Auslastung der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie.

Feuerwerksraketen
In einem Lager eines Ladengeschäfts liegen Feuerwerksraketen. Foto: Christophe Gateau
In einem Lager eines Ladengeschäfts liegen Feuerwerksraketen.
Foto: Christophe Gateau

Ausnahmen bestätigen an Silvester aber stets die Regel. »Die Kommunen können das beispielsweise machen für Teile ihrer Altstädte, damit alte Gebäude nicht in Brand geraten. Das steht völlig in ihrer Autonomie«, erklärte Kretschmann.

So sind Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien auch in der kommenden Silvesternacht in der Tübinger Altstadt verboten, um das historische Stadtzentrum zu schützen. Dieses Feuerwerksverbot gibt es seit 2009/2010. Auch in Stuttgart ist ein Verbot am Schlossplatz geplant. In Ulm, Heidelberg, Mannheim und Freiburg wird es dagegen keine Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk geben, die über die bundesweit geltenden Regelungen hinausgehen.

Er könne einem Feuerwerk durchaus etwas abgewinnen, sagte der Ministerpräsident. »Ein Feuerwerk, finde ich, ist ein gutes Symbol für das menschliche Leben: kurz, schön und laut.« Er selbst ist dabei inzwischen eher Zuschauer. »Ab dem Zeitpunkt, als meine Söhne das machen durften, habe ich das dann eingestellt«, sagte der Regierungschef der dpa. »Vorher war ich da auch voll mit dabei.«

Feuerwerk darf in Baden-Württemberg nur am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 benutzt werden. In manchen Kommunen gibt es engere zeitliche Einschränkungen. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Knallen von Böllern und Abschießen von Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt. Die Debatte um ein Verbot ist allerdings nicht neu und wird auch in diesem Jahr wieder geführt. Immer wieder betonen Feuerwerksgegner die Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt.

© dpa-infocom, dpa:221228-99-33051/2