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Nach Urteil: Konstanz erstattet Parkgebühren zurück

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Freiburger Anwohnerparken hat auch die Stadt Konstanz ihre Regelungen angepasst. Die Stadt will Parkgebühren in Höhe von 170.000 Euro zurückzahlen, wie sie am Freitag mitteilte. Konstanz hatte die Gebühren mit einer Satzung im Januar dieses Jahres von 30 Euro auf 150 Euro für einen Jahresausweis angehoben. Die Leipziger Richter hatten im Juni nach einer Klage über zu hohe Parkgebühren in Freiburg entscheiden, dass eine Anhebung per Satzung nicht rechtens ist. Stattdessen sei eine Rechtsverordnung nötig. Die tritt laut Stadt Konstanz ab 1. Oktober in Kraft.

Anwohnerparken in Hamburg
Schilder mit Hinweisen zu einer Bewohnerparkzone stehen an einer Wohnstraße. Foto: Jonas Walzberg/DPA
Schilder mit Hinweisen zu einer Bewohnerparkzone stehen an einer Wohnstraße.
Foto: Jonas Walzberg/DPA

Die bis dahin zu viel gezahlten Gebühren will die Kommune den rund 1500 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erstatten. Dafür müssen diese einen Online-Antrag ausfüllen. An den neuen Preisen für die Parkausweise soll sich aber nichts ändern.

In Freiburg wurden die Gebühren für die Parkausweise bis zur nötigen Neuregelung von 360 Euro auf die ursprünglichen 30 Euro pro Auto abgesenkt.

Urteil

Informationen zu Konstanz

© dpa-infocom, dpa:230929-99-382744/3