Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch die Tübinger Verpackungssteuersatzung im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt. In der Stadt werden seit Anfang 2022 je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig. Wegen des Rechtsstreits wurden bisher aber noch keine Steuern eingezogen.
Grundsätzlich könnte eine Verpackungssteuer dazu beitragen, Verpackungsmüll zu vermeiden und den Abfall auf den Straßen zu verringern, teilte die Stadt Freiburg auf Anfrage mit. Da das Bundesverwaltungsgericht nun die Tübinger Steuer zumindest im Grundsatz für rechtmäßig erachtet habe, werde Freiburg das Thema Verpackungsteuer wieder aufgreifen, analysieren und bewerten, berichtete ein Sprecher. Bevor es konkrete Ankündigungen gebe, müssten jedoch die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Auch könnte es im Rechtsstreit um die Tübinger Steuer noch weitere Entwicklungen geben.
Die Schwarzwaldmetropole Freiburg sieht sich als »grüne Stadt« und ist dafür auch überregional bekannt. In der Abfallstatistik Baden-Württembergs schneidet die südbadische Stadt sehr gut ab. Es gab pro Einwohnerin und Einwohner im vorvergangenen Jahr 113 Kilo Haus- und Sperrmüll, das war der niedrigste Wert unter den kreisfreien Großstädten im Südwesten. Der Landesschnitt betrug 144 Kilo.
VGH Mannheim zu Urteil Vorinstanz
Vollständiges Urteil des VGH Mannheim
Mitteilung des BVerwG zum Urteil
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