Freiburg/Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen die private Jugendhilfeorganisation Wiese mit Sitz in Freiburg, die K. betreut hatte. Es bestehe Betrugsverdacht, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Mehrere Zeugen seien vernommen und Unterlagen eingesehen worden.
Die Organisation hatte im vergangenen November eingeräumt, mit den Behörden falsch abgerechnet zu haben. Außerdem habe es für die Unterbringung des jungen Mannes in einer Pflegefamilie, wo er als angeblich minderjähriger Flüchtling, lebte, keine behördliche Genehmigung gegeben.
Der Fall hatte eine Debatte um mögliches Versagen bei der Betreuung und Unterbringung des Flüchtlings ausgelöst. Auch Diskussionen um die Altersfeststellung junger Flüchtlinge entflammten erneut. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte im SWR eine sogenannte Beweislastumkehr gefordert, sollten Flüchtlinge im Falle von Zweifeln an ihrem Alter einer medizinischen Untersuchung nicht zustimmen. Solche Debatten müssten aber vor allem auf EU- und dann auf Bundesebene zu führen sein, sagte am Freitag eine Sprecherin.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) erneuerte in der »Augsburger Allgemeinen« seine Forderung, »dass jeder unbegleitete minderjährige Ausländer zwingend erkennungsdienstlich behandelt wird«. Dazu müssten in Zweifelsfällen alle Methoden der Altersfeststellung in Betracht gezogen werden - »aktuell zum Beispiel die Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens«, sagte er.
»Wenn die nötigen Ausweispapiere fehlen, darf man sich keine Manschetten anlegen, sondern muss das Alter mit medizinischen Untersuchungen zweifelsfrei feststellen«, sagte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer der »Schwäbischen Zeitung« (Freitag). Im SWR hatte er sich zuvor ähnlich geäußert. Minister Lucha hält das nach Worten einer Sprecherin nur bei erheblichen Zweifeln am Alter für geboten. »Nach wie vor sind wir überzeugt davon, dass die qualifizierte Inaugenscheinnahme durch die Jugendämter in der Regel das geeignete Mittel zur Altersfeststellung eines Jugendlichen ist«, hieß es.
Hussein K. hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein. Später räumte er ein, über sein Alter gelogen zu haben. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Gegen das Urteil des Freiburger Landgerichts will der Verteidiger von K. Revision einlegen.
Diese war am Freitag nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht eingegangen. Die Frist hierfür beträgt eine Woche. Für die schriftliche Urteilsbegründung kann sich das Landgericht elf Wochen Zeit lassen. Auf dieser Grundlage kann wiederum der Verteidiger entscheiden, ob er bei der Revision bleibt oder diese mangels Aussicht auf Erfolg zurückgezogen wird. (dpa)