Es gehe nicht darum, dass er ein schlechter Verlierer sei, sagte Wiest am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe ihm um Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit. In einem Schreiben an das Regierungspräsidium Tübingen listen Anwälte im Auftrag Wiests mehrere mögliche Verstöße bei der OB-Wahl auf und fordern zugleich die Aufhebung des Wahlergebnisses sowie eine Neuauszählung.
Bei der Wahl soll den Angaben zufolge unter anderem fälschlicherweise eine ungültige Stimme als gültig und eine gültige Stimme als ungültig gewertet worden sein. Zudem habe die Stadt eine Neuauszählung der Stimmen mit einer rechtlich nicht haltbaren Begründung verweigert, heißt es in dem Schreiben.
Die Stadt Laupheim wollte die Vorwürfe auf Anfrage nicht kommentieren. Der Stadtverwaltung seien das Schreiben und dessen Inhalte nicht bekannt, teilte eine Sprecherin mit. Das Regierungspräsidium Tübingen bestätigte am Dienstag seinen Eingang. Wie damit umgegangen wird und bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte eine Sprecherin zunächst nicht sagen.
Am Tag nach der Wahl hatte die Stadt Ingo Bergmann als neuen OB von Laupheim bestätigt. Der Gemeindewahlausschuss habe trotz des knappen Vorsprungs von nur sieben Stimmen keine Mängel festgestellt, hieß es. Bergmann hatte 3936 Stimmen erhalten, Wiest 3929. Einzig die Anzahl der ungültigen Stimmen wurde von 34 auf 41 nach oben korrigiert. Was aber keinen Einfluss auf den Wahlausgang gehabt habe.
Der Grund für die Neuwahl des Rathauschefs in Laupheim war der Tod des bisherigen Amtsinhabers. Der parteilose Gerold Rechle war im Dezember 2021 nach einer Krebserkrankung gestorben.
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