Der FC Bayern München muss um die drei Punkte vom 4:1-Sieg in der Fußball-Bundesliga beim SC Freiburg bangen. Die Breisgauer haben gegen die Wertung des Spiels Einspruch eingelegt, weil der deutsche Rekordmeister in der Partie am Samstag vorübergehend zwölf Spieler auf dem Platz hatte. Der Fall liegt nun in der Zuständigkeit des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes.
Was das DFB-Sportgericht ist: Das DFB-Sportgericht ist die erste sportrechtliche Instanz des Verbandes. Es ist zuständig für Verstöße von Vereinen, Spielern, Trainern, Funktionären sowie Schiedsrichtern gegen Rechtsvorschriften des DFB und der DFL im Zusammenhang mit Bundesspielen. Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten, wie zum Beispiel für Einsprüche gegen die Spielwertung von Bundesspielen oder für finanzielle Streitigkeiten aus Anlass der Durchführung von Bundesspielen, heißt es auf der Homepage des DFB.
Wer über den Einspruch des SC Freiburg entscheidet: Vorsitzender des DFB-Sportgerichts ist Stephan Oberholz. Der Leipziger wurde auf dem DFB-Bundestag im vorigen Monat zum Nachfolger von Hans E. Lorenz benannt. Oberholz hatte auch den Vorsitz beim Verfahren wegen des Spielabbruchs der Partie VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach, nachdem Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann durch einen Becherwurf verletzt wurde. Neben Oberholz gehören weitere 35 Mitglieder dem Sportgericht an.
Wie es weiter geht: Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Nach Vorliegen und Auswertung der Stellungnahmen wird das Gremium über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Über den Zeitraum machte der Verband keine Angaben. Das Verfahren kann sowohl schriftlich als auch mündlich verhandelt werden.
Welche weiteren Instanzen gibt es: Binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils kann gibt es die Möglichkeit der Berufung. Diese würde dann vor dem Bundesgericht verhandelt. Dessen Urteil ist verbandsintern abschließend. Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes ist seit 2013 Achim Späth.
Rechts- und Verfahrensordnung des DFB
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