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Nach Einbruch mit Mord: 41-Jähriger erhält lebenslänglich

Landgericht Ulm
Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Ulm mit einem Hinweisschild. Foto: Sina Schuldt/Archivbild
Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Ulm mit einem Hinweisschild. Foto: Sina Schuldt/Archivbild

ULM. Für einen tödlichen Angriff bei einem brutalen Wohnungseinbruch in Ulm ist ein 40-jähriger Angeklagter am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 47-jährige Ehefrau des Georgiers erhielt wegen Mittäterschaft eine dreijährige Freiheitsstrafe. Das Landgericht folgte im Fall des 41-Jährigen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ihn wegen Mordes angeklagt hatte. Für die russlandstämmige Frau hatte die Anklagevertretung eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert.

Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft in den frühen Morgenstunden des 6. Januar 2018 mit zwei Komplizen in ein Reihenhaus in Ulm eingedrungen. Dort hielten sich eine 91 Jahre alte Frau und deren 59-jähriger Sohn auf. Die Einbrecher hätten den Mann schwer geschlagen und ihn mit Klebeband geknebelt, obwohl er im Mund blutete, stellte das Gericht fest. Das Opfer habe dadurch keine Luft mehr bekommen. Der Mann starb wenig später an den Folgen des Sauerstoffmangels. (AZ: 2 Ks 21 Js 488/18). (dpa)