Laut ADAC Württemberg kommt es bei der Haftung auf die Brandursache an. Sollte sich bei den polizeilichen Ermittlungen herausstellen, dass eines der dort parkenden Autos der Auslöser war, könnten Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden.
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