»Wie auch bei der Ampel müssen unsere Fachleute den Vorschlag mit dem Schild prüfen«, sagte Hermann Karpf, Referent des Stuttgarter Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer (CDU) dem Blatt.
Die Stadt hatte von Anfang an die Auffassung vertreten, dass eine Ampel mit den Zeichentrickfiguren anstelle der normalen Ampelmännchen nicht zulässig ist. In anderen Städten gibt es hingegen Ampeln mit besonderen Motiven. In Augsburg wurde 2017 etwa eine Fußgängerampel mit Puppenkisten-Star Kasperl in Betrieb genommen. In Mainz gibt es eine Mainzelmännchen-Ampel. (dpa/lsw)