Nach Angaben der Gerichtssprecherin spielte die Blockade-Ankündigung des jungen Mannes aus Bayern bei der Entscheidung für eine Haftstrafe eine Rolle. Laut Gesetz dürfe eine Bewährung nur ausgesprochen werden, wenn zu erwarten sei, dass der Verurteilte keine Straftaten mehr begehen werde.
Die beiden Klimaaktivisten hatten im September vergangenen Jahres gemeinsam mit drei weiteren Unterstützern einen Verkehrsknoten im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt blockiert. Drei von ihnen hatten sich auf der Straße festgeklebt. Für Aufsehen sorgte das Paar erneut, als es seinen Prozess im Januar wegen einer Fernreise mit dem Flugzeug nach Asien verpasste. Die Kritik aus der Politik war scharf, in den sozialen Medien entbrannte eine Diskussion.
Nach früheren Angaben des Amtsgerichts hatte das Paar vor dem Verhandlungstermin im Januar zwar mitgeteilt, nicht erscheinen zu können. Der Richter hatte sie aber nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. In Abwesenheit waren beide bereits beim ersten Prozesstermin zu Geldstrafen verurteilt worden. Nach Angaben der »Stuttgarter Nachrichten« und der »Stuttgarter Zeitung« waren ihre Verfahren aber wegen Formfehlern neu aufgerollt worden. Die jüngsten Urteile gegen das Paar, die bereits am Mittwoch gesprochen wurden, sind noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:230831-99-28518/4