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Nach Anschlag in Straßburg: Mögliche Beteiligte vor Gericht

Nach dem Terroranschlag im französischen Straßburg mit fünf Toten während des Weihnachtsmarkts 2018 müssen sich fünf mutmaßliche Beteiligte im kommenden Jahr vor Gericht verantworten. Der Prozess vor einem speziellen Pariser Schwurgericht ist für die Zeit vom 29. Februar bis zum 5. April angesetzt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Paris mit.

Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Foto: Jonas Walzberg

Bei dem Anschlag in der Straßburger Innenstadt am 11. Dezember 2018 wurden fünf Menschen getötet und elf verletzt. Der polizeibekannte Extremist Chérif Chekatt wurde zwei Tage später in der elsässischen Grenzstadt bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet. Chekatt hatte in einem Bekennervideo erklärt, er habe die Tat im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) begangen.

Einer der Angeklagten muss sich wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Den vier übrigen Angeklagten wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Wie die örtliche Zeitung »Les Dernières Nouvelles d'Alsace« berichtete, handelt es sich bei dem Hauptangeklagten um einen Freund des Attentäters, der diesem am Tattag eine Schusswaffe gekauft hatte. Ihm droht lebenslange Haft. Die vier übrigen Angeklagten sollen in die Beschaffung von Waffen verwickelt gewesen sein, ohne von den Plänen des Täters gewusst zu haben. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft, berichtete die Zeitung.

Bericht DNA

© dpa-infocom, dpa:230525-99-826208/2