Der Schutzstatus und damit verbundene Sozialleistungen waren der Familie aus der Stadt Charkiw in der Ostukraine zunächst verwehrt geblieben, weil sie während des russischen Angriffs auf ihre Heimat in Ägypten Urlaub gemacht hat und deshalb aus einem Drittland außerhalb der EU eingereist ist. Der baden-württembergische Flüchtlingsrat hatte das scharf kritisiert und von einer Regelungslücke gesprochen.
Die sogenannte EU-Massenzustromrichtlinie bietet ukrainischen Flüchtlingen seit Anfang März eigentlich schnellen Zugang zu verschiedenen Bereichen des Lebens im Aufnahmeland. Sie bekommen ohne langwieriges Asylverfahren sofort etwa eine medizinische Grundversorgung oder Sozialleistungen. Das gilt bislang allerdings nicht für die Einreise aus Drittstaaten außerhalb der EU.
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