AALEN. Ein Urteil könnte nach der Anhörung mehrerer Sachverständiger und Zeugen - die allerdings nicht direkt beteiligt waren - bereits am 11. Oktober gefällt werden, sagte Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die in Aalen erscheinende »Schwäbische Post« über den Fall berichtet.
Die Hauptverhandlung war am Donnerstag mit der Verlesung der Anklage eröffnet worden. Vor Gericht machte die Angeklagte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch; ihr Anwalt wies die Tatvorwürfe zurück. Anwesend war auch der heute 18 Jahre alte Sohn. Er wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Beisein eines psychologischen Prozessbegleiters befragt.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beruhen weitgehend auf Aussagen des Pflegevaters, zu dem der Junge aufgrund einer Entscheidung des Aalener Familiengerichts wegen Kindeswohlgefährdung gekommen war. Ihm gegenüber habe er sich 2015 offenbart, berichtete die »Schwäbische Post«. Vor dem Amtsgerichts - anstelle des Landgerichts - wird der Fall nach Angaben von Richter Reuff verhandelt, weil das maximal mögliche Strafmaß in dieser Sache vier Jahre Haft nicht überschreitet. (dpa)