SIGMARINGEN. Vor dem Sigmaringer Amtsgericht hat sich am Mittwoch eine 40–jährige Frau wegen der Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern verantworten müssen. Ihr wird vorgeworfen, nichts dagegen unternommen zu haben, als ihre zwölfjährige Tochter mehrfach sexuellen Kontakt zu einem angeblichen Freund der Familie hatte, obwohl sie dies wusste.
Freund der Familie blieb über Nacht
Konkret sollen sich die Übergriffe mehrere Male in den Jahren 2017 bis 2019 in der Wohnung der Familie in einer Gemeinde im Kreis Sigmaringen ereignet haben. Die 40–jährige Angeklagte und deren Ehemann hätten in diesem Zeitraum mehrfach einen 22–jährigen Freund der Familie zu Besuch gehabt, der auch über Nacht geblieben sei.
Staatsanwältin Denise Merkle warf der Angeklagten vor, nichts unternommen zu haben, als diese Sperma–Spuren auf dem Bettlaken ihrer zwölfjährigen Tochter gefunden und ihr Mann den 22–Jährigen sogar aus dem Zimmer der Tochter kommen gesehen habe.
Tochter habe »provoziert«
»Sie hat immer alle Männer provoziert und wollte es probieren«, sagte die Angeklagte. Die Aussage der Tochter auf Video wurde der Öffentlichkeit dabei nicht gezeigt, die Reaktionen von Staatsanwältin und Richterin auf diesen Satz der Angeklagten ließen aber vermuten, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen der inzwischen 17–Jährigen vorgenommen wurden.
Entsprechend klare Worte fand die Staatsanwältin auch, als die Angeklagte ihre Aussage zum fünften Mal änderte und sich immer wieder in Widersprüche verstrickte. »Jetzt wird es langsam echt eng, überlegen Sie sich, was Sie sagen. Wir reden hier über ein zwölfjähriges Mädchen«, sagte sie zur Angeklagten.
Angeklagte gesteht
Nach einer kurzen Unterbrechung brach die Angeklagte schließlich in Tränen aus und gestand den Vorwurf, auch um ihrer Tochter die Aussage vor Gericht zu ersparen. Diese lebt inzwischen in einer betreuten Wohngruppe und habe keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter.
Männer sind auf der Flucht
Die 40–Jährige habe ihre Tochter auf den Vorfall angesprochen, diese hätte aber nicht mit ihr darüber sprechen wollen. Nachdem sie die Zimmertür der Tochter ausgehängt habe, habe der 22–Jährige das Weite gesucht. Nach ihm werde noch immer gesucht und auch der Stiefvater des Mädchens habe sich ins Ausland abgesetzt.
Bei der Urteilsverkündung brach die Angeklagte erneut in Tränen aus. »Ich bin schuld, es tut mir leid, ich habe nicht genug aufgepasst«, sagte sie abschließend.
Strafe auf Bewährung
Richterin Kristina Selig verurteilte die Angeklagte schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wird sowie einer zusätzlichen Leistung von 60 Arbeitsstunden. Sie kam damit den Forderungen von Staatsanwältin und Anwalt nach.
»Ich hoffe, dass Sie heute dazugelernt haben, sodass so etwas nicht nochmal passiert. Sie sind die Mutter und müssen auf Ihre Kinder aufpassen«, sagte sie abschließend an die Angeklagte gerichtet. (ZAK)