RAVENSBURG. Nach fachlicher Einschätzung »zeigte der Gefangene keine Anzeichen für eine akute und aktuelle Gefahr von Selbstverletzungen oder gar eines Suizids«, teilte Anstaltsleiter Thomas Mönig mit. In seinem Haftraum hätte der 54-Jährige deshalb Essbesteck sowie einen Rasierer gehabt.
Dem mutmaßlichen Supermarkterpresser, dem unter anderem versuchter Mord und versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen werden, hatte sich im Gefängnis in der Nacht vor dem Prozessauftakt am Montag Schnittwunden am Unterarm zugefügt. Weil er nach Angaben des Landgerichts Ravensburg nicht verhandlungsfähig war, wurde der Prozess auf den 8. Oktober vertagt. Der Gefangene werde nun in einem kameraüberwachten Haftraum im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg untergebracht, sagte Mönig.
Eine lebensbedrohliche Situation bestand zu keiner Zeit, wie der Anstaltsleiter betonte. Es sei unsicher, mit welcher Intention der Gefangene letztlich gehandelt habe. Auch der Vorsitzende Richter am Landgericht hatte am Montag unter Berufung auf den Anstaltsarzt vorgetragen, dass manipulative Absichten hinter der Selbstverletzung stecken könnten.
Ob der Verletzte auch Schlafmittel genommen hatte, wie er selbst behauptete, ist laut Gefängnisleitung noch nicht sicher - sein Zustand habe dies aber nahe gelegt. Wie er an solche Medikamente gekommen sein könnte, konnte der Anstaltsleiter nicht erklären.