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Mutmaßlicher Abrechnungsbetrug: Neun Hautärzte vor Gericht

Ärzte geben über Jahre fremde Behandlungen als ihre eigenen aus und kassieren dafür ab. Wegen dieses Vorwurfs müssen sich neun Mediziner nun vor dem Landgericht Tübingen verantworten.

Landgericht Tübingen
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Landgericht in Tübingen. Foto: Tom Weller/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift Landgericht und Amtsgericht hängt vor dem Landgericht in Tübingen. Foto: Tom Weller/dpa

TÜBINGEN. Weil sie jahrelang bei Abrechnungen gezielt betrogen haben sollen, stehen neun Hautärzte ab Montag (10.00 Uhr) in Tübingen vor Gericht. Die Mediziner haben den Krankenkassen durch ihr Vorgehen laut Anklage einen Schaden von rund 1,3 Millionen Euro verursacht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die Mediziner in den Jahren 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum betrieben. Dort seien Patienten von einer Ärztin - sie steht wegen Beihilfe zum Betrug vor Gericht - behandelt worden, der die nötige Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung gefehlt habe.

Die neun als Haupttäter angeklagten Hautärzte sollen diese Behandlungen als eigene in Rechnung gestellt haben. Dies verstößt gegen die Abrechnungsregeln. Dabei seien einige Behandlungen außerdem doppelt abgerechnet worden.

Die Mediziner kommen alle aus den Landkreisen Reutlingen und Tübingen und standen Ende 2017 schon einmal vor Gericht. Doch das Verfahren wurde nach wenigen Wochen ausgesetzt.

Die Ermittlungen kamen 2010 nach Hinweisen durch die Kassenärztliche Vereinigung über Abrechnungsbetrug im großen Stil in Gang. Für den Prozess vor der 2. Großen Strafkammer sind zunächst 14 Verhandlungstage bis Anfang Februar 2021 anberaumt. (dpa)