Die Richter hatten sich bereits in der Verhandlung im Januar skeptisch gezeigt, ob die Schutzgemeinschaft überhaupt klagen darf. Zudem hatten sie klargestellt, dass sie nach vorläufiger Einschätzung keine Probleme in den Widerrufsregeln der Kreditverträge sehen. Die Schutzgemeinschaft hält die Klauseln für unverständlich und will sie daher vom Gericht für unzulässig erklären lassen. Vor allem viele Diesel-Fahrer sehen darin eine Möglichkeit, ihren Autokauf rückgängig zu machen und das Fahrzeug zurückzugeben.
Infoseite der Klagevertreter zum Verfahren