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Musterverfahren zum »Widerrufs-Joker« vor Entscheidung

Stuttgart (dpa) - Im deutschlandweit ersten Verfahren um eine Musterfeststellungsklage will das Oberlandesgericht Stuttgart am kommenden Mittwoch eine Entscheidung verkünden. Selbst die Kläger rechnen aber nicht mehr damit, dass der Streit um die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank zu ihren Gunsten ausgeht. »Ich erwarte, dass das Gericht die Klage als unzulässig abweist«, sagte Rechtsanwalt Timo Gansel, der die klagende Schutzgemeinschaft für Bankkunden vertritt. Damit wäre der Fall, von dem sich viele Diesel-Fahrer einen »Widerrufs-Joker« erhoffen, um ihr Auto loswerden zu können, erst einmal erledigt. (Az.: 6 MK 1/18)

Foto: dpa
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Die Richter hatten sich bereits in der Verhandlung im Januar skeptisch gezeigt, ob die Schutzgemeinschaft überhaupt klagen darf. Zudem hatten sie klargestellt, dass sie nach vorläufiger Einschätzung keine Probleme in den Widerrufsregeln der Kreditverträge sehen. Die Schutzgemeinschaft hält die Klauseln für unverständlich und will sie daher vom Gericht für unzulässig erklären lassen. Vor allem viele Diesel-Fahrer sehen darin eine Möglichkeit, ihren Autokauf rückgängig zu machen und das Fahrzeug zurückzugeben.

Infoseite der Klagevertreter zum Verfahren

Klageregister beim Bundesamt für Justiz

Mitteilung des OLG Stuttgart zum Verfahrensbeginn