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Mordurteil nach brutalem Messerangriff ist rechtskräftig

Es war Mord. Der BGH hat an einem Urteil gegen einen Mann nach einer tödlichen Messerattacke in Freiburg nichts auszusetzen. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen.

Mordprozess in Freiburg
Ein Schild mit der Aufschrift »Landgericht Freiburg« hängt am Eingangsbereich des Gerichts. Foto: Silas Stein/DPA
Ein Schild mit der Aufschrift »Landgericht Freiburg« hängt am Eingangsbereich des Gerichts.
Foto: Silas Stein/DPA

Die lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann nach einem brutalen Messerangriff auf zwei Frauen in Freiburg ist rechtskräftig. Eine 59-Jährige war bei der Attacke gestorben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg als unbegründet verworfen. 

Das Landgericht hatte den damals 63-Jährigen am 9. August 2023 wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Anwalt hatte eine Strafe wegen Totschlags beantragt.

Nach Überzeugung des Landgerichts wollte der Angeklagte im Januar 2023 seine 30 Jahre alte Ex-Partnerin aus Wut über die Trennung umbringen und hatte dazu extra ein Messer dabeigehabt. Er lauerte den beiden Frauen vor dem Zuhause der 30-Jährigen auf und griff sie an. Als sich die Mutter der Frau am Tattag schützend vor ihre Tochter gestellt habe, habe der Deutsche auch sie mit dem Messer attackiert. Die 59-Jährige starb dabei. Sie sei wehr- und arglos gewesen, das Vorgehen also heimtückisch, so das Gericht. Es hatte auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

PM des Gerichts zum Urteil

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© dpa-infocom, dpa:240202-99-847893/2