Der Mann wurde deshalb zu lebenslanger Haft wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zudem stellte die Kammer am Dienstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Über die Einlegung der Revision hatte zuerst die »Südwest Presse« berichtet. Sie zitierte die Anwältin des Angeklagten folgendermaßen: Man wolle das schriftliche Urteil lesen, bevor abschließend über die Durchführung des Rechtsmittels entschieden werde.
Der Mann war 2015 als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland gekommen. Ob er im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen.
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