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Mit Tempo 200 im Regionalverkehr von Wendlingen nach Ulm

Mehr Komfort, schneller unterwegs und Fahrradstellplätze: Von 11. Dezember an fahren auf der Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm Züge im Regionalverkehr mit einem Tempo von bis zu 200 Stundenkilometern, wie die Deutsche Bahn und das Verkehrsministerium in Stuttgart mitteilten. Beide unterzeichneten am Mittwoch einen Verkehrsvertrag, der bis Dezember 2027 läuft.

Regionalbahn
Ein Regionalzug der Deutschen Bahn fährt durch einen Bahnhof. Foto: Jonas Walzberg
Ein Regionalzug der Deutschen Bahn fährt durch einen Bahnhof.
Foto: Jonas Walzberg

Bahn-Manager David Weltzien sagte, mit dem neuen Bahnhof Merklingen kämen die Fahrgäste von der Schwäbischen Alb im Stundentakt nach Ulm. »Einmal mehr zeigt sich, wie wertvoll und wegweisend Infrastruktur-Großprojekte für den Regionalverkehr sind.« Zunächst kommen umgebaute Intercity-Wagen zum Einsatz. In ihnen stehen auch schon Fahrradstellplätze zur Verfügung. Neue Züge werden ab 2025 eingesetzt, wie ein Sprecher des Verkehrsministerium sagte.

Ressortchef Winfried Hermann (Grüne) erklärte, die Neubaustrecke biete große Chancen für den Fern- und Nahverkehr auf der Schiene in Baden-Württemberg. »Diese Chance wollen wir nutzen und lassen dem Ausbau der Infrastruktur auch den Ausbau unseres Nahverkehrsangebots folgen.«

Die Strecke geht am 11. Dezember mit dem Fahrplanwechsel offiziell in Betrieb. Die Reisezeit zwischen Stuttgart und Ulm verkürzt sich laut Mitteilung dann um rund 15 Minuten. Auf der neuen Strecke, die teilweise parallel zur Autobahn 8 verläuft, können Züge bis zu 250 Stundenkilometer schnell unterwegs sein. Baustart war 2012. Die Kosten betrugen nach Angaben der Deutschen Bahn 3,98 Milliarden Euro.

Die Neubaustrecke ist Teil des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm. Dieses umfasst auch den Tiefbahnhof in der Stuttgarter City samt unterirdischer Anbindung an den Flughafen und die Schnellbahnstrecke nach Ulm. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2025 geplant.

Bahnprojekt Stuttgart 21

© dpa-infocom, dpa:221130-99-722466/2