Dabei habe er die Kugel zwar jedes Mal entfernt, nur die Hülse verwendet und die Vögel lediglich verscheucht, führte er aus. Das zuständige Landratsamt entzog ihm jedoch die Waffenbesitzkarten wegen Unzuverlässigkeit und erklärte den Jagdschein für ungültig. Zu Recht, befand nun das VG Karlsruhe und schmetterte den Eilantrag des Mannes gegen den Behördenbescheid ab. Denn es bestehe Lebensgefahr, falls der Schütze vergesse, die Kugel zu entfernen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ist möglich.