BADEN-BADEN. Im Prozess um einen Schwimmlehrer, der fast 40 Mädchen missbraucht haben soll, werden am Montag (9.30 Uhr) die Plädoyers und das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen vor dem Landgericht Baden-Baden vor, sich während von ihm geleiteten Schwimmkursen an seinen Opfern vergangen zu haben. Die Taten geschahen laut Anklage im Schwimmbecken oder auch in der Umkleide von Schwimmbädern im Kreis Rastatt, Ortenaukreis, Kreis Calw sowie in Lörrach und Baden-Baden. Die schweren Übergriffe hatte der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera gefilmt. Entsprechende Aufnahmen waren bei Durchsuchungen seiner Wohnung sichergestellt worden.
Der Angeklagte räumte die Taten am zweiten Prozesstag in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung zum Teil ein, beschuldigte aber seinen ehemaligen Chef, ihn erpresst und zu einem Teil der Straftaten gezwungen zu haben. Die Vorwürfe erwiesen sich rasch als haltlos. Die Ermittlungen dazu wurden eingestellt.
Dem 34-Jährigen werden rund 200 einzelne zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangene Taten zur Last gelegt. Darunter sind neben schwerem Missbrauch auch Nötigung, Körperverletzung und massive Einschüchterung einiger Kinder. Das jüngste war erst vier. Im Verlauf des Prozesses gab er einen Großteil der Taten zu.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zum Prozessauftakt angekündigt, neben einer Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung anzustreben. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten später pädophile Neigungen und volle Schuldfähigkeit bescheinigt.
Das Verfahren kam in Gang, als die Eltern von zwei Fünfjährigen im Sommer 2017 unabhängig voneinander Anzeige bei der Kriminalpolizei Rastatt erstatteten. Umfangreiche Ermittlungen folgten. Rund 160 Schwimmkurse, die der Angeklagte für jeweils bis zu 14 Kinder gegeben hatte, wurden überprüft und Hunderte von Eltern kontaktiert. Der Angeklagte sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. (dpa)