FREIBURG. Das gelte auch für das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Grund sei der Schutz von Persönlichkeitsrechten. Das Urteil werde wieder öffentlich sein. Einen Termin für die Urteilsverkündung gebe es noch nicht. Geplant war zunächst der 6. August. Wann die Plädoyers gehalten werden, stand ebenfalls noch nicht fest.
Angeklagt ist ein 33 Jahre alter Mann aus Spanien. Er hat gestanden, einen damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und hierfür Geld bezahlt zu haben.
Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und deren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) haben das gestanden. In dem Fall gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. (dpa)