Schwieberdingen/Berlin (dpa/lsw) - Klare Regeln in Kitas und mehr Mittel für die Prävention fordert der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung. »Wir setzen in der Prävention nicht alle Möglichkeiten ein, Kinder zu schützen. Der Schaden danach ist viel größer«, sagte Johannes-Wilhelm Rörig am Freitag der Deutschen Presse-Agentur vor dem Hintergrund von mutmaßlichem sexuellen Missbrauch in einer Kita im schwäbischen Schwieberdingen.
In den 55 000 Kitas in Deutschland gebe es längst nicht überall Schutzkonzepte. »Sex und Gewalt auch gegen kleine Kinder ist leider keine Seltenheit«, sagte Rörig. Auch wenn Kleinkinder sich noch nicht äußern können - Eltern könnten Missbrauch bemerken: »Wenn es Verhaltensänderungen gibt. Aggressivität etwa, die nicht zugeordnet werden kann, oder wenn ein Kind, das vorher gerne in die Kita ging, plötzlich nicht mehr hin will.«
Es sei an den Eltern, ihr Kind aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls aktiv zu werden. »Eindeutige Signale bei sexuellem Missbrauch gibt es nicht.« Ein großes Kompliment deshalb von Rörig an die Mutter eines kleinen Mädchens in der Kita in Schwieberdingen, die die Signale erkannt hatte und den Fall ins Rollen brachte. »Eltern müssen ihrem Kind früh beibringen, dass es sich äußert«, sagte der Missbrauchsbeauftragte. Und sie müssten zeigen: »Wir sind für Dich da.« Das Schlimmste sei, wenn geschwiegen werde. »Das Schweigen hilft nur den Tätern.«
Kitas bräuchten auch ein Schutzkonzept: »Es müssen klare Regeln festgelegt werden.« Rörig nannte etwa ein Fotogafierverbot oder das Vier-Augen-Prinzip bei Erziehern. »Es muss auch körperliche Nähe geben, aber nicht hinter verschlossenen Türen.« Wickelräume sollten offen sein oder ein Fenster in der Tür haben. Klar müsse für Eltern, Kinder und Erzieher sein: »Wer ein schlechtes Gefühl hat, kann sich bei uns beschweren.«
Bereits bei der Einstellung von Erziehern müsse gesagt werden: »Wir dulden keine Übergriffe. Das schreckt Täter schon ab. Die suchen Tatorte, wo es bei dem Thema keine Sensibilität gibt«, so Rörig. Auch sollte unbedingt ein Führungszeugnis verlangt werden. »Das wird oft verpasst.« Zumindest rechtskräftig Verurteilte würden so nicht an die Kinder herangelassen.